Feinstaubplakette auf einen Blick:
- Eingeführt im Jahr 2007
- Es gibt drei Plaketten und fünf Schadstoffgruppen
- Welche Plakette ein Fahrzeug enthält, wird durch die Schlüsselnummer bestimmt
- Die Plakette wird für die Durchfahrt sogenannter Umweltzonen benötigt
- Wer nicht in einer Umweltzone wohnt oder diese durchfahren möchte, braucht keine Plakette
- Unter bestimmten Umständen können Plaketten nachgerüstet oder verbessert werden
- Wer ohne Plakette eine Umweltzone betritt, riskiert eine Strafe und wird zum Umweltsünder
Welche Plaketten gibt es?
Die sogenannte Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit geringen Beiträgen zur Schadstoffbelastung wurde von der deutschen Bundesregierung am 10. Oktober 2006 verabschiedet und am 1. März 2007 offiziell eingeführt. Seitdem müssen Autobesitzer, die spezielle Umweltzonen – meist städtische Ballungsgebiete mit hoher Verkehrslast – durchfahren wollen, diese Plakette vorweisen. Doch ist nicht jedes Fahrzeug gleich und die Emissionswerte können sich gerade bei Dieselfahrzeugen stark voneinander unterscheiden. Deswegen gibt es nicht nur eine, sondern gleich mehrere Umwelt- oder Feinstaubplaketten, die in folgender Reihenfolge gestaffelt sind:
1. Ohne Plakette werden alle Fahrzeuge unabhängig ihrer Emissionswerte der Schadstoffgruppe 1 zugeordnet und dürfen Umweltzonen im Regelfall nicht durchfahren. Zudem gibt es einige Fahrzeuge, denen aufgrund ihrer schlechten Werte keine Plakette zugeteilt werden kann. |
2. Die rote Plakette steht für die Schadstoffgruppe 2. Sie ist heute sehr selten und es gibt in Deutschland keine Umweltzone mehr, für die eine solche Plakette genügt. |
3. Auch die gelbe Plakette für die Schadstoffgruppe 3 wird immer seltener. Es gab bis zuletzt aber noch zwei Umweltzonen (Augsburg und Neu-Ulm), wo sie ausreichend für die Durchfahrt ist. |
4. Die Schadstoffgruppe 4 wird durch die grüne Umweltplakette angezeigt. Stand März 2017 ist sie für alle Umweltzonen ausreichend, sodass mit dieser Plakette in ganz Deutschland freie Fahrt gewährleistet ist. |
5. Zusammen mit der Abgasnorm Euro 6 wurde auch die Schadstoffgruppe 5 geschaffen, die zukünftig durch eine blaue Plakette angezeigt werden sollte. Dies wurde am 7. April 2016 entschieden, am 9. August 2016 jedoch zunächst wieder auf Eis gelegt, da das Bundesministerium für Umwelt den vorschlag der Umweltministerkonferenz ablehnte. Ob und wann die blaue Plakette tatsächlich eingeführt wird, bleibt offen. |
Welche Feinstaubplakette bekommt mein Fahrzeug?
Für die Ermittlung der vergebenen Umweltplaketten wird die Euro-Abgasnorm zugrunde gelegt. Mit der Einführung der Euro-Norm 6c ab dem 1. September 2017 wird es insgesamt neun dieser Abgasnormen geben. Um die Euro-Norm zu bestimmen, ist ein bestimmtes Testverfahren notwendig. Die Testzyklen haben sich in den letzten Jahren stark verändert, gleich geblieben sind aber die entscheidenden Faktoren, nämlich die Anzahl der Kohlenwasserstoffe, die Anzahl der Stickstoffoxide, der Anteil von Kohlenstoffmonoxid, die Anzahl der Nichtmethankohlenwasserstoffe sowie die Partikelmasse und -Anzahl.
Wer wissen möchte, welche Feinstaubplakette sein Auto erhält, braucht sich nur die Schlüsselnummer anzusehen. Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem Jahr 2005 ausgestellt wurden sind die letzten beiden Ziffern der Schlüsselnummer zu 1 entscheidend, bei neueren Fahrzeugpapieren, wird hier die Angabe unter 14.1 verwendet. Steht hier beispielsweise eine 88, würde das Fahrzeug gar keine Umweltplakette erhalten, da die Emissionswerte zu schlecht sind. Bei einer 32 oder einer 46 gäbe es die grüne Plakette. Es gibt starke Unterschiede zwischen Benzinern und Diesel. Diese machen sich folgendermaßen bemerkbar:
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– So gut wie alle Benzinfahrzeuge, die nicht über einen geregelten Katalysator verfügen, wird gar keine Umweltplakette verliehen. Im Gegenzug erreichen beinahe alle Benziner mit geregeltem Katalysator ausreichende Emissionswerte für die grüne Feinstaubplakette. |
– Hybridfahrzeugen wird ausnahmslos immer die grüne Umweltplakette verliehen. Egal, ob diese mit Flüssiggas, Erdgas, Autogas oder Ethanol betrieben werden. |
– Dieselmotoren mit Partikelminderungsstufe (nicht Partikelfilter) bekommen nur eine gelbe Plakette. |
– Dieselmotoren mit Rußfilter (PM1, PM2, PM3) bekommen immer eine grüne Plakette. |
Kosten und Regelungen für die Plakette
Für die Umweltplakette ist kein besonderer Antrag, aber ein Nachweis per Schlüsselnummer erforderlich. Außerdem werden die Daten des Verkehrsschilds in diese eingetragen. Man kann sie bei allen Dienststellen des TÜV bzw. der DEKRA, in den Verkehrsämtern, einigen Rathäusern und ausgesuchten Tankstellen direkt in den Umweltzonen erwerben. Einige Händler bieten sie zudem per Internet an, wobei trotz niedriger Preise hiervon aufgrund der hohen Fälschungsraten abgeraten wird. Der Preis ist nicht festgelegt und schwankt zwischen 7 EUR und 20 EUR. Wer sich vorher informieren möchte, welche Umweltplakette sein Fahrzeug bekommt, kann dies unter anderem auf den Webseiten der DEKRA machen.
Es ist möglich, alte Fahrzeuge mit ungeregelten oder teilweise geregelten Katalysatoren nachzurüsten. Bei entsprechendem Nachweis ändert sich dann auch die Zuteilung der Feinstaubplakette. Dies wird bei der normalen Überprüfung natürlich nicht berücksichtigt und muss im Einzelfall geklärt werden. Einmal ausgestellt ist die Plakette für immer gültig, wird aber an das entsprechende Nummernschild gebunden. Wer einen Gebrauchtwagen kauft, muss sich eine neue Plakette besorgen.
Regelung für die Umweltzonen
Eine Umweltplakette ist nur für die Durchfahrt von Umweltzonen erforderlich. In den Teilen Deutschlands, wo keine Umweltzone verzeichnet ist, braucht man auch keine Plakette. Umweltzonen werden vor der Einfahrt durch ein besonderes Schild gekennzeichnet. Ein roter Warnkreis mit der Beschilderung Umwelt gepaart mit dem ZONE, wie es beispielsweise durch 30 ZONE bekannt ist. Darunter findet sich ein Anhang, der Aufschluss über die Feinstaubplaketten gibt. Eine lediglich durch die Umrandung dargestellte Plakette bedeutet, dass sich die Freigabe für diese Plakette in Planung befindet. Ist sie ausgefüllt, wird die Zone für diese Plaketten freigegeben. Eine ausgefüllte grüne und gelbe und eine umrandete rote Plakette bedeuten also die Freigabe für Gelb und Grün und den Plan, auch die rote Plakette demnächst zu akzeptieren. Dies ist besonders für Anwohner wichtig, die sich möglicherweise sonst eine neue Plakette besorgen müssen.
Alle bis dato in der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesenen Umweltzonen sind seit ihrer Einführung aktiv. Es ist kein Fall bekannt, in dem Umweltzonen nach einer bestimmten Dauer inaktiv wurden. Im Gegenteil: In den letzten Jahren wachsen viele Umweltzonen vor allem in den Ballungsgebieten zu immer größeren Bereichen zusammen, sodass teilweise komplette Innenstädte als Umweltzonen ausgezeichnet sind. Zuletzt hinzugekommen sind Marburg und Aachen. Beide sind ohne Übergangsphase von Umweltgruppe 1 (nicht kennzeichnungspflichtig) zu Stufe 4 (nur mit grüner Plakette) übergegangen. Die beiden Umweltzonen Augsburg (bis Juli 2016) und Neu-Ulm (durchgängig) waren die letzten beiden Umweltzonen, die noch gelbe Plaketten zuließen. Ansonsten ist in allen Umweltzonen in Deutschland eine grüne Plakette erforderlich.
Ausnahmen
Nicht alle Fahrzeuge benötigen für die Durchfahrt von Umweltzonen eine Umwelt-Plakette. Eine große Ausnahme sind beispielsweise Motorräder, Roller und Trikes. Die zwei- und dreirädrigen Fahrzeuge brauchen bis dato noch überhaupt keine Plakette. Darüber hinaus gilt:
– Alle Fahrzeuge, die grob als Arbeitsmaschinen eingeteilt werden können, brauchen keine Umweltplakette. Das sind beispielsweise selbstfahrende Kehrmaschinen oder Rasenmäher, Zugmaschinen aus der Land- und Forstwirtschaft oder andere mobile Arbeitsmaschinen. |
– Staatlichen Fahrzeugen wird ebenfalls ein Sonderrecht eingeräumt. Das umfasst militärische Fahrzeuge ebenso wie solche von der Polizei, dem Zoll oder der Feuerwehr. Auch ausländische Fahrzeuge im Militäreinsatz brauchen keine Feinstaubplakette. |
– Wer einen Oldtimer mit H-Kennzeichen besitzt, der mindestens 30 Jahre alt ist oder über ein Kennzeichen mit roter 07er-Nummer verfügt, braucht für die Durchfahrt von Umweltzonen ebenfalls keine Umwelt-Plakette. |
– Fahrzeuge der Kategorien Schadstoffarm E (Schlüsselnummer 03), Elektroantrieb (Schlüsselnummer 07) sowie Schadstoffarm E1 (Schlüsselnummer 11) sind aufgrund ihrer Fahrzeugspezifikationen von der Regelung ausgeschlossen und genießen freie Fahrt. |
Mögliche Strafen und Steuer
Wer ohne entsprechende Plakette eine Umweltzone betritt, kann nach dem Bußgeldkatalog Umweltschutz 2017 geahndet und abgemahnt werden. Bis 2014 gab es neben dem Bußgelb noch einen Strafpunkt im Verkehrszentralregister von Flensburg. Heute muss man als Ersttäter mit einer Strafe von 80 Euro rechnen, die sich im Wiederholungsfall zunächst um ein Vielfaches erhöht und schließlich aufgrund der Annahme der Vorsätzlichkeit auch zum Fahrverbot führen kann. Dabei ist es übrigens unerheblich, ob man die Umweltzone mit einem Auto betritt, dem aufgrund der Emissionswerte keine Plakette zugewiesen werden kann oder mit einem Fahrzeug, dem eine grüne Plakette zusteht, diese aber nicht beantragt bzw. gut sichtbar im Fahrzeug platziert wurde. Belangt wird in diesem Fall immer der Fahrzeugführer, nicht der Fahrzeughalter, da die Beantragung einer Plakette keine Pflicht ist und der Halter nicht dafür verantwortlich ist, wohin das Fahrzeug geführt wird.
Die Umweltplakette in anderen Ländern
Auch in anderen europäischen Ländern werden mehr und mehr sogenannter Low Emission Zones (LEZ) eingerichtet. Die Regelungen dafür sind höchst unterschiedlich und in vielen Fällen werden ausländische Autofahrer gar nicht belastet, sondern haben freie Durchfahrt. Aufpassen muss man vor allem in Spanien und Italien sowie in Großstädten wie Paris und London. Hier gelten mitunter ganz besondere, lokale Gesetze, die man vor Antritt der Reise beachten sollte. Trotz der Regelungen durch die europäische Union können deutsche Feinstaubplaketten nur hierzulande verwendet werden und sind im Ausland nicht als Berechtigung für die Durchfahrt von Umweltzonen anerkannt. Wer mehr Informationen benötigt, kann auf der Webseite Lowemissionzones detailliert erfahren, welche Städte Umweltzonen eingerichtet haben.
Weblinks: DEKRA, Umweltplakette, Wikipedia
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