Das alte Schätzchen noch zwei Jahre behalten
Der TÜV-Termin ist ein gnadenloses Datum, das über das Schicksal eines Autos entscheidet. Mit frischem TÜV kann beruhigt weiter gefahren werden. Fällt das Auto aber durch, droht häufig der Schrottplatz. Doch häufig sind die HU-relevanten Mängel gar nicht so leicht zu erkennen. In diesem Ratgeber lernen Sie alles, worauf Sie beim nächsten TÜV-Termin achten müssen.
Lästig, aber wichtig: Die Hauptuntersuchung
Ein Auto muss für seine sicheren Betrieb im allgemeinen Straßenverkehr verkehrstauglich sein. Es darf für sich selbst und für andere Verkehrsteilnehmer keine Gefahr darstellen. Dazu zählen neben der allgemeinen Verkehrstauglichkeit auch ökologische Faktoren und der Lärmschutz.
1. Auf den ersten Blick
Bevor Sie in Erwägung ziehen, das Auto noch einmal durch den TÜV zu fahren, machen Sie einen Rundumgang um Ihr Fahrzeug. Schalten Sie dazu die Beleuchtung und den Warnblinker ein. Idealerweise steht das Auto vor einer Wand.
Optischer Eindruck
Am Auto dürfen außen keine scharfkantigen Schäden sein. Das betrifft neben Rostschäden am Karosserieblech häufig auch defekte oder fehlende Kunststoffteile. Diese Schäden müssen beseitigt werden. Die Stoßfänger müssen fest und korrekt montiert sein. Auch der Kühlergrill darf nicht beschädigt sein. Die Scheibenwischer müssen vorhanden und intakt sein. Im Sichtfeld darf die Windschutzscheibe keine Sprünge oder Risse haben. Sie können selbst die Scheibenwischer überprüfen. |
1.1 Lichtanlage:
Sind die Scheinwerfer gleich hell? Jedes nicht funktionierende Leuchtmittel muss ausgetauscht werden. In Blinkern darf kein Wasser stehen. Besonders heikel sind die seit ca. 15 Jahren in Mode gekommenen Plexiglas-Einhausungen von Fahrscheinwerfern. Diese trüben mit der Zeit ein und verkratzen so stark, dass sie kaum noch Licht durchlassen. Hier hilft nur der Austausch oder eine gründliche Politur. Mittlerweile hat der Zubehörhandel dieses Problem schon erkannt und bietet passende Politursets an. Damit können Sie in ca. 2 Stunden Arbeit die Scheinwerfer selbst aufarbeiten. Das ist in jedem Fall lohnenswert und wesentlich billiger als der Neukauf. Sprünge oder Brüche dürfen die Abdeckungen nicht haben. In dem Fall besteht der TÜV auf den Austausch.
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Vorsicht, Falle: Was vielen nicht wissen ist, dass ab dem 1. Januar 1990 eine Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben ist. Deren Funktion wird bei der Hauptuntersuchung ebenfalls überprüft. Ihr Ausfall ist ein erheblicher Mangel und führt zur Verweigerung der Plakette. Das ist besonders problematisch bei hydraulischen LWR, da diese mit der Zeit austrocknen. So mussten schon viele Fiat Cinquecento und Volvo 480 E vor ihrer Zeit den Gang zum Schrottplatz antreten, weil die defekte LWR einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellt. Zum Überprüfen der LWR stellen Sie das Fahrzeug mit den Scheinwerfern vor eine Wand und drehen Sie an dem vorgesehenen Rad. Wenn die Scheinwerfer nun hoch- und wieder hinunter fahren, ist alles in Ordnung. Prüfen Sie bei der Gelegenheit auch das Fernlicht, die Nebelscheinwerfer, die Sicherheitsgurte und die elektrischen Fensterheber. Schauen Sie auch jetzt auf das Armaturenbrett: Bei laufendem Motor dürfen die ABS-Leuchte und die Motor-Kontrollleuchte nicht angehen.
Drehen Sie anschließend das Auto herum und prüfen Sie durch die Reflektion an der Wand die Bremslichter. |
1.2 Rostschäden:
Der Hauptfeind beim TÜV heißt Rost. Der TÜV muss „vorausschauend“ beurteilen. Auch wenn ein Rostfleck an tragenden Teilen zum Zeitpunkt des Termins noch nicht durchgerostet ist, kann der TÜV eine Plakette verweigern. Dies vor allem dann, wenn abzusehen ist, dass die Durchrostung innerhalb der nächsten Monate stattfinden wird. Darum: Schleifen, spachteln, bei lackieren, damit jede Gefahr der Durchrostung gestoppt ist. Wenn Bodenbleche, Schweller oder Holme aber bereits Rostfraß aufweisen hilft nur professionelles Schweißen. Lassen Sie das in jedem Fall in einer Fachwerkstatt durchführen. Es ist nicht jeder Rostschaden am Auto behebbar. Die Fachkräfte in einer Werkstatt können Ihnen genau sagen, ob sich eine Schweißerei am Auto noch lohnt.
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1.3 Reifen gründlich checken:
Prüfen Sie an Ihren Autoreifen zunächst den optischen Eindruck. Sie müssen mindestens eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern haben. Das ist in etwa die Hälfte vom goldfarbenen Rand einer 1-Euro-Münze. Empfohlen ist jedoch eine Profiltiefe von 2-3 Millimetern. Die Reifen dürfen keine Risse, Beulen oder Einschnitte haben, natürlich auch keine Fremdkörper wie Schrauben oder Nägel. Bei Beulen in der Felge wird der TÜV misstrauisch. Hier liegt meistens auch ein Schaden an der Lenkung vor. Ebenfalls ein häufiger Mangel: Am Fahrzeug sind die falschen Reifen montiert. Hier gibt ein Blick in den Fahrzeugschein Auskunft darüber, welche Reifen für das Auto vorgesehen sind.
Die Reifen dürfen nicht einseitig abgefahren sein. Das weist auf eine verstellte Spur oder ebenfalls auf einen Schaden an der Lenkung hin. Schlagen Sie dazu das Lenkrad einmal ganz nach rechts und ganz nach links ein. So können Sie die Lauffläche der Vorderreifen am Besten beurteilen. Dabei können Sie auch gleich die Achsmanschetten überprüfen. Diese dürfen keinesfalls kaputt sein. Sobald an diesen auch nur der kleinste Riss ist, an dem Fett austritt, besteht das Auto die HU nicht.
Vorsicht, Falle: Ab dem November 2014 ist für Neuwagen ein Reifendruck-Kontrollsystem Pflicht. Dazu gehört in jede Felge ein passender Sensor. Obwohl man diese Sensoren von außen nicht immer sieht, hat der TÜV Mittel und Wege um festzustellen, ob diese Sensoren vorhanden sind.
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1.4 Undichtigkeiten aufspüren:
Lassen Sie nun den Motor an und geben Sie kräftig Gas. Röhrt der Auspuff nach? Dann schauen Sie ihn sich beim nächsten Schritt genau an. Öffnen Sie die Motorhaube und schauen sich den Motor genau an. Austretendes Kühlmittel, defekte Behälter von Bremsflüssigkeit, Kühlwasser oder Scheibenwischwasser müssen repariert oder getauscht werden. Der Motor darf nicht nach Benzin riechen oder offensichtlich welches verlieren. Lassen Sie den Motor noch etwas laufen und schauen Sie sich die Abgase an. Wenn der Motor warm ist, deutet weißer oder bläulicher Qualm auf einen tieferen Schaden hin. Die Abgasuntersuchung wird in diesem Fall nicht geschafft werden, was auch die Verweigerung der HU-Plakette bedeutet. Besonders relevant ist natürlich das Öl. Hierzu sollten Sie den Motor vor der Selbstinspektion gründlich waschen. Nach der Wäsche fahren sie 20 Kilometer. Nun können Sie feststellen, ob und wo der Motoröl verliert. Für den TÜV gibt es keinen „Geringfügigen Ölverlust“. Wenn das Auto Schmierstoff oder andere Flüssigkeiten verliert, ist es nicht mehr verkehrstauglich und die Plakette wird verweigert. Beheben Sie also sämtliche Mängel, die eine Leckage verursacht haben.
Werfen Sie dabei einen Blick auf die Bremsflüssigkeit: Wenn diese nicht mehr klar und bräunlich sondern trübe und grünlich ist, dann muss sie dringend getauscht werden. Ebenso darf das Kühlmittel nicht schwarz und das Öl unter dem Einfülldeckel nicht schaumig-hellbraun sein. Beides deutet auf eine defekte Kopfdichtung hin, wodurch das Auto nicht mehr verkehrstauglich ist.
Schauen Sie sich auch den Kühler von hinten an. Wenn er undicht oder korrodiert ist, müssen sie ihn austauschen.
Vorsicht, Falle: Die Batterie muss zumindest am Pluspol (rotes Kabel) eine Abdeckung haben. Wenn diese fehlt, riskieren Sie bei einer Polizeikontrolle eine Strafe von 90 Euro und mindestens einen Punkt im Verkehrsregister!
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2. Auf die Bühne
2.1 Ein Auto zeigt sein wahres Gesicht erst von unten:
Hier können Sie sehen, welche Rostschäden vorhanden sind. Schauen Sie sich jetzt auch den Auspuff genau an. Auch wenn er einen „gesunden“ Eindruck macht, die Schadstellen sind an den kleinen Rußflecken gut zu erkennen. Je nach Materialdicke könnten Sie hier schweißen lassen.
Jedoch gehört der Auspuff zu den Verschleißteilen und ist in der Regel sehr preiswert zu ersetzen. Klopfen Sie mit der Faust von unten gegen den Katalysator. Darin darf nichts rappeln oder klappern. Falls es das tut, ist der Keramikkörper beschädigt. Hier hilft nur der Austausch. Der TÜV merkt dies an den falschen Abgaswerten.
Schauen Sie sich auch das Kabel von der Lamda-Sonde an. Es darf nicht beschädigt sein. Achten Sie auch auf die korrekte Aufhängung vom Auspuff. Neue, passende Gummis machen immer einen guten Eindruck.
Nun gehen Sie unter die Vorderachse und wackeln am Rad. Es darf sich nur in Richtung des Lenkwinkels bewegen lassen. Alles, was an dieser Stelle rappelt oder klappert ist das Aus beim TÜV-Termin. Besonders häufig sind die Kugelgelenke betroffen. All dies ist nicht sehr teuer zu ersetzen, darum keine Panik. Es muss aber vor dem Termin gemacht werden. |
2.2 Die Bremsen sind das Wichtigste beim TÜV-Termin:
Sie müssen einwandfrei funktionieren. Machen Sie das am Besten durch einen meist kostenlosen Bremsentest. Eine nicht funktionierende Bremse kann viele Ursachen haben. Mit einem Test bekommen Sie genaue Auskunft darüber, wie gut Ihre Scheiben, Beläge und Sättel noch sind.
Schließlich schauen Sie sich noch die Leitungen von Kraftstoff und den Bremsen an. Alles was hier angerostet, gerissen, undicht oder unschön ist, muss getauscht werden. |
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Die Details nicht vergessen
Wenn Sie nun mit einem ruhigen Gewissen zum TÜV-Termin fahren wollen, achten Sie auf die Details: Warndreieck, zugelassener Verbandskasten und Warnwesten müssen an Bord sein. Wenn wegen solcher Gründe der Wagen zur Wiedervorführung muss, ist das sehr ärgerlich. Ein bestandener TÜV ist aber immer ein Grund zur Freude.
Weblinks: TÜV
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