Sektsteuer, Vergnügungssteuer, Tanzsteuer – bei vielen Arten der Besteuerung darf ruhig der Sinn einmal kritisch hinterfragt werden. Bei der KFZ Steuer hingegen ist tatsächlich so etwas wie eine „Steuerung“ im Sinne des Gesetzgebers. Neben der Generierung von Staatseinnahmen geht es bei der Besteuerung von Autos, LKW und Motorrädern vor allem darum, dass die Qualität der Luft so hoch wie möglich bleibt. Wer umweltfreundliche Fahrzeuge fährt, wird steuerlich belohnt. Wer einen „alten Stinker“ fährt, wird kräftig zur Kasse gebeten. So soll ein Kaufanreiz für möglichst saubere Autos entstehen.
Doch der Ausstoß von Schadstoffen ist nur einer der Faktoren, welche der Berechnung der Kfz Steuer für Kraftfahrzeuge zu Grunde gelegt werden. Die Wirkung ist dabei durchaus beachtlich: Zwei vergleichbar große Autos können einen Unterschied in der Besteuerung von über tausend Euro haben, je nachdem wie alt sie sind. Das macht so manches zwanzig Jahre alte Schätzchen schnell unwirtschaftlich.
Faktoren für die KFZ Steuer
Um die KFZ Steuer zu berechnen, werden folgende Faktoren miteinander verrechnet:
– Art des Antriebs
– Größe des Motors
– Alter des Fahrzeugs
– Einstufung des Fahrzeugs
– Grad der Abgasreinigung
– Gesamtgewicht des Autos
![]() Wankel-Motoren sind auch recht selten, wurden aber bis vor wenigen Jahren von der Firma Mazda in den Modellen RX-7 und RX-8 noch verbaut. |
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![]() Das Alter des Fahrzeugs spielt bedingt eine Rolle bei der Besteuerung: Ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren hat der Besitzer das Recht, den Wagen als „Oldtimer“ eintragen zu lassen. Dies wird steuerlich begünstigt. |
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Der Hauptbemessungspunkt der KFZ Steuern ist bis Klasse D4 der CO-Anteil im Abgas. Die Einheit ist „ausgestoßende Milligramm Kohlenmonoxyd pro Kilometer“. Vereinfacht gesagt, dürfen Ottomotoren einen doppelt so hohen Anteil an Kohlenmonoxyd im Abgas haben als Dieselmotoren. Dies liegt daran, weil Dieselmotoren einen wesentlich höheren Rußanteil im Abgas haben. Die schärferen CO-Bestimmungen erzeugen so einen Ausgleich.
Euro 1: Benzin und Diesel 2720 – keine Abgasreinigung |
Euro 2: Benzin 2200, Diesel 1000 – Ungeregelter Katalysator |
Euro 3: Benzin 2300, Diesel 640 – Geregelter Katalysator |
D3: Benzin 1500 |
Euro 4: Benzin 1000, Diesel 500 – gegenwärtig modernste Abgasreinigung |
D4: Benzin 700 |
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Bei den höheren Normen bleiben die CO-Werte im Wesentlichen gleich. Sie sind jedoch vor allem in der „Partikelzahl“, also dem ausgestoßenem Feinstaub klassifiziert. Dieser Wert lag in der Euro 5b-Norm noch bei 6 x 1011 Partikel pro Kilometer. Ab 1.1.2017 ist dieser Wert jedoch um 90% auf 6 x 1012 reduziert worden.
Was alles als Auto zählt
Vereinfacht gesagt, ist alles ein Auto, was nicht eindeutig ein Motorrad ist. Sobald ein Motorrad mit drei Rädern gebaut wird (ausgenommen Gespanne mit Seitenwagen) gilt es für die KFZ Steuer als Auto. Trikes, Quads und die diversen Derivate gelten aus Sicht des Finanzamts als normale Autos und werden entsprechend ihrer Faktoren besteuert. Solange es sich um Fahrzeuge für den reinen Personentransport handelt, gelten steuerlich keine Ausnahmen. Traktoren, Baufahrzeuge und LKW werden steuerlich hingegen anders erfasst.
Beispiele für die Besteuerung von Fahrzeugen
1. Herr Müller kauft seiner Tochter zum Führerschein einen Volkswagen Polo 86C mit Dieselmotor aus dem Jahr 1992 und 60 PS Leistung. Er freut sich über das günstige Schnäppchen, denn er hat den Wagen mit wenig Kilometern und frischem TÜV für gerade einmal 1500 Euro bekommen. Als jedoch der Steuerbescheid kommt, ist seine Freude getrübt. Obwohl der Wagen nur einen kleinen 1100 ccm Motor hat, verlangt das Finanzamt satte 300 Euro Steuern im Jahr für das Fahrzeug. Er hat nur einen einfachen Katalysator, welcher heute steuerlich nicht mehr begünstigt wird.
2. Frau Schneider kauft sich einen gebrauchten Fiat Panda von 2008. Auch dieses Fahrzeug hat noch keine hunderttausend Kilometer gelaufen und hat frischen TÜV bekommen. Es ist ein Benziner, ebenfalls mit einer 1,1 Liter Maschine und 54 PS Leistung. Auch dieses Auto hat nur 1500 Euro gekostet. Als der Steuerbescheid kommt, muss Frau Schneider lachen: Gerade einmal 24 Euro möchte das Finanzamt als Steuer für das Auto haben.
3. Herr Hansen hat sich einen Traum erfüllt und einen altes, amerikanisches Bestattungsfahrzeug gekauft. Es hat einen riesigen V8 Motor mit weit über fünf Litern Hubraum. Für das Finanzamt ist es aber ein leichtes Nutzfahrzeug mit unter 3 Tonnen Gewicht. Die steuerliche Belastung beträgt für diesen Riesen gerade einmal 11 Euro im Jahr.
4. Frau Hansen mag ebenfalls amerikanische Autos, jedoch bevorzugt sie die Sportcoupés. Auch ihr Camaro von 1985 hat einen V8 Motor mit fünf Litern Hubraum. Steuerlich ist es ein normales Fahrzeug ohne Abgasregelung. Hier wird die Steuerlast besonders schmerzhaft. Enorme 768 Euro Steuern werden für diesen Traumwagen fällig.
Abschied nehmen vom Diesel
Der Diesel steht spätestens seit dem VW-Skandal enorm unter Kritik. Technisch sind seine Feinstaub-Emissionen kaum in den Griff zu bekommen. Hier haben bereits viele Städte reagiert und sperren Dieselfahrzeuge aus ihren Umweltzonen aus. Das macht den Betrieb des einstmals wegen seines sparsamen Verbrauchs so beliebten Motor zunehmend problematisch. Er wird nicht nur immer teurer, man darf ihn auch immer weniger einsetzen. Im Nutzfahrzeugbereich wird zunehmend Harnstoff dem Kraftstoff beigemengt, um den Ausstoß an Rußpartikeln zu reduzieren. Diese Lösungen sind jedoch technisch sehr aufwändig und es ist nicht zu erwarten, dass sie in ähnlicher Form auch für die PKW bald zur Verfügung stehen werden.
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Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf
Rechnet man das, was man an KFZ Steuern für ein älteres Auto mehr zahlen muss auf die Raten einer Finanzierung um, dann kann man durchaus ins Grübeln kommen. Welchen Sinn macht es dann noch, wenn man rein rechnerisch zwei Raten pro Jahr verschenkt, weil man für die alte Karre so hohe Steuern berappen muss?
Ein Neuwagen bietet in vielerlei Hinsicht Vorteile, so dass das Gebrauchtschnäppchen häufig gar nicht so ein billiger Schnapp war, wie man vorher dachte. Hier hilft nur: Vorher alle Kosten genau prüfen um wirklich Vergleichsmomente zu haben. Für die Berechnung der Steuer bietet selbst das Bundesfinanzministerium ein eigenes Tool auf der Webseite an. Dort hat man in Sekundenschnelle eine valide Auskunft über die steuerliche Belastung, die mit dem Kauf eines Autos zu erwarten ist.
Weblinks: Zoll.de, Kfz-Steuercheck
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