Viele Fahrzeuge sind nicht ab Werk mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet, weil das beim Bestellen des Fahrzeugs nicht berücksichtigt wurde oder der Vorbesitzer keine solche benötigt hatte. Nun spielen Sie mit dem Gedanken, eine Anhängerkupplung nachzurüsten. Doch was ist alles zu beachten? Dieser Ratgeber verschafft Ihnen einen Überblick über die Technik und Voraussetzungen für den Betrieb mit Anhänger.
Die Anforderungen bei der Montage einer Anhängerkupplung
Eine Anhängerkupplung ist durchaus praktisch. Allerdings hat sich die Technik auch bei Anhängerkupplungen maßgeblich entwickelt. Die Bordelektrik hat in den letzten Jahren einen wahren Quantensprung vollzogen und auch die rechtlichen Voraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger haben sich signifikant verschärft.
Nachfolgend wollen wir daher folgende Themenbereiche zum Nachrüsten einer Anhängerkupplung mit E-Satz beschreiben:
1. Der richtige Führerschein zum Ziehen von Anhängern
Mit der Führerscheinklasse 3 vor 1999 darf ein Gespann noch aus einem Zugfahrzeug sowie einem Anhänger mit einem jeweiligen zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen geführt werden. Nach dem 1. Januar 1999 sind Pkw bis maximal 3,5 Tonnen und ungebremste Anhänger bis 750 kg. Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen erfordern ab diesem Datum die Führerscheinklasse BE.
Seit 2013 gibt es noch B 96, was zum Führen eines Gespanns mit einem maximalen zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen berechtigt. Bevor Sie also eine Anhängerkupplung kaufen und an Ihr Fahrzeug montieren, sollten Sie Ihren Führerschein überprüfen bzw. überlegen, welche Anhänger Sie ziehen wollen oder müssen. Gegebenenfalls muss dann noch eine Führerscheinprüfung nachgeholt werden, um die notwendige Klasse zu erwerben.
Daneben gibt es noch Fahrradträger, die an einer Anhängerkupplung befestigt werden. Hier ändert sich beim Führerschein natürlich überhaupt nichts.
![]() Anhängerkupplung • Top Choiceverfügbar ab 61,23 €Jetzt bestellen ⇒ |
2. Die verschiedenen Ausführungen von Anhängerkupplungen
Eine entscheidende Größe für Anhängerkupplungen ist die zulässige Stützlast. Das ist die Last, mit welcher der Anhänger an der Deichsel auf die Anhängerkupplung stützt. Sowohl Anhänger wie Kraftfahrzeuge haben eine Stützlast.
Beim Pkw ist die maximal zulässige Stützlast in den meisten Fällen bereits im Fahrzeugschein enthalten.
Allerdings lediglich bei den meisten Fahrzeugmodellen, da dies nur der Fall ist, wenn der Fahrzeughersteller das Fahrzeug auch selbst mit einer Anhängerkupplung ausstattet und die Daten deshalb in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.
2.1 Die Stützlasten von Fahrzeug und Anhängerkupplung aufeinander abstimmen
Es gibt durchaus Ausnahmen: einige Oberklassenmodelle, Sportwagen und Hybridfahrzeuge (E-Motor mit Verbrennungsmotor).
- Ist die Stützlast bereits in die Fahrzeugdokumente eingetragen, müssen Sie bei den Anhängerkupplungen unterscheiden: nach solchen, die mit oder ohne EG-Zeichen versehen sind.
- Ist die Anhängerkupplung mit dem EG-Zeichen versehen, müssen Sie lediglich die Papiere zur Anhängerkupplung mit sich führen.
- Heben Sie diese Papiere am besten im Handschuhfach auf. Bei Anhängerkupplungen sowie bei Fahrzeugen ohne eingetragene Stützlast müssen Sie zur technischen Untersuchung (TÜV, Dekra usw.).
Eventuell kann der Sachverständige auch fordern, dass am Zugfahrzeug beispielsweise verstärkte Federn an der Hinterachse einzubauen sind. Dazu wird er das Gespann überprüfen und messen, wie groß der Abstand vom Kupplungshaken zum Boden ist.
Dieser muss im Bereich von 350 bis 420 mm liegen. Übrigens muss im Hängerbetrieb die Stützlast beim Zuladen des Zugfahrzeugs berücksichtigt werden. Die Stützlast wird von der maximal möglichen Zuladung abgezogen.
2.2 Besondere Anhängerkupplungen für Fahrradanhänger
Bei den angebotenen Anhängerkupplungen gibt es inzwischen noch einen weiteren Unterschied.
- So gibt es Anhängerkupplungen, die überhaupt nicht mehr für den Anhängerbetrieb gedacht sind. Vielmehr werden Fahrradanhänger daran befestigt.
- So kann es sein, dass Sie für Ihr Fahrzeug bei einer Anhängerkupplung ohne EG-Zeichen nur eine Eintragung für das Befestigen des Fahrradanhängers erhalten.
- Auch bieten die Hersteller gezielt preiswerte AHKs, die nur für Fahrradanhänger geeignet sind.
3. Technische AHK-Ausführungen
Bei den technischen Ausführungen sind die nachfolgenden Anhängerkupplungen zu unterscheiden:
– feste (starre) Anhängerkupplungen
– abnehmbare Anhängerkupplungen
– schwenkbare Anhängerkupplungen
3.1 Starre Anhängerkupplungen
Feste Anhängerkupplungen sind die preiswertesten und haben in der Regel grundsätzlich die höheren Stützlasten. Oft sind Unterschiede zwischen sehr billigen und eher teuren starren Anhängerkupplungen für dasselbe Fahrzeug nicht auf den ersten Blick erkennbar.
Die Preisunterschiede ergeben sich einerseits durch die Qualität der verwendeten Stahllegierungen. Vor allem aber auch durch den bestehenden Korrosionsschutz. Hier können auch Hersteller durchaus unterscheiden.
3.2 Abnehmbare Anhängerkupplungen
Abnehmbare Anhängerkupplungen haben sich immer mehr durchsetzen können. Der Haken kann abgenommen werden. Dadurch ist die Anhängerkupplung nahezu unsichtbar.
Je nach Bauart kann aber noch ein Teil der Anhängerkupplung unter dem Stoßfänger sichtbar bleiben. Entweder werden abnehmbare Anhängerkupplungen vertikal oder horizontal befestigt.
- Vertikal abnehmbare Haken werden zumeist hinter der Stoßstange versteckt eingehängt.
- Alle andere in das unter dem Stoßfänger sichtbare Vierkantprofil eingeschoben und gesichert.
Ein Tipp zu abnehmbaren Anhängerkupplungen: nicht jeder will die Anhängerkupplung immer abnehmen. Bis auf wenige Ausnahmen gibt es auch keine gesetzlichen Verpflichtungen, dass die abnehmbare Anhängerkupplung außerhalb des Hängerbetriebs tatsächlich abgenommen werden muss.
Allerdings handelt es sich um eine rechtliche Grauzone, da es noch keine entsprechenden Gerichtsurteile gibt. Denn unbenommen erhöht der Haken das Unfallrisiko und damit das Ausmaß von Beschädigungen deutlich. Fahren Sie rückwärts auf ein Fahrzeug auf (oder fährt Ihnen ein Wagen auf), kann der Unfallschaden durch eine AHK deutlich vergrößert werden.
3.3 Schwenkbare Anhängerkupplungen
Die schwenkbare Anhängerkupplung wird einfach nach unten weggedreht. Das ist ein System, das in den letzten Jahren aufkam. Allerdings konnte es sich nie richtig etablieren.
3.4 Die gestiegenen technischen Anforderungen beim E-Satz
Welchen E-Satz Sie benötigen, hängt vom Fahrzeug ab. Sie müssen zunächst zwischen älteren Modellen mit herkömmlicher und digitalisierter Fahrzeugelektrik unterscheiden.
Letztgenannte besitzen für die elektrische Datenübertragung ein CAN-Bus-System. Das ist vereinfacht ein zweiadriges Kabel, über welches alle Funktionen angesteuert werden. Bei diesen CAN-Bus-Systemen gibt es die meisten Unterschiede, die wieder abhängig sein können vom Fahrzeughersteller oder Modell.
Bei Fahrzeugen mit CAN-Bus ist die Elektrik für den Anhängerbetrieb zumeist schon vorgerüstet. Bei manchen Fahrzeugen muss nach dem Anschluss eines Anhängersteuergeräts und der Leitungen das Steuergerät freigeschaltet werden. Das kann lediglich eine Vertragswerkstatt des jeweiligen Fahrzeugherstellers bewerkstelligen. Eventuell muss eine Steuerung integriert werden, welche zum Beispiel Einparkhilfen im Hängerbetrieb deaktivieren.
Bei älteren Fahrzeugen dagegen mit „einfacher“ Elektrik müssen zumeist mit dem E-Satz Blinker-Relais und Kontrollleuchte für das Armaturenbrett für den Anhängerbetrieb nachgerüstet werden. Diese Komponenten können dem E-Satz beiliegen.
3.5 Die Wahl der richtigen Steckdose: 7-polig oder 13-polig
Außerdem können Sie verschiedene ansonsten identische E-Sätze mit einer 7-poligen oder einem 13-poligen Steckdose bestellen. Mehr Anschlüsse sind vor allem bei spezifischen Anhängern wie Wohnanhängern wichtig. Diese besitzen dann neben der Verkabelung für die Beleuchtung eventuell noch Dauer-Plus und Ladestrom (wenn beispielsweise Batterien verbaut sind, die zu laden sind).
Nur ganz einfache Anhänger ohne weitere Zusatzfunktionen neben der Beleuchtung kommen mit einem 7-poligen Stecker aus.
Da sich aber Anforderungen verändern können und der Preisunterschied nicht so groß ist, empfehlen wir Ihnen generell, einen E-Satz mit 13-poliger Steckdose auszuwählen. Denn mithilfe eines mitgeführten Adapters können Sie dann zwischen 13-poliger Steckdose am Fahrzeug und 7-poligen Stecker am Anhänger einfach verbinden.
4. Der Einbau der Anhängerkupplung
4.1 Installation der Elektrik
Insbesondere, was den E-Satz betrifft, kann es sinnvoll sein, die Fachwerkstatt aufzusuchen. Bei CAN-Bus können falsche Anschlüsse schwerwiegende und kostspielige technische Schäden nach sich ziehen. Ansonsten werden einfache 7-polige Steckdosen in den meisten Fällen einfach mit der Elektrik der Rücklichter verbunden (Blinker, Bremse, Rücklicht, Nebelschlussleuchte, eventuell Rückwärtsgang).
Es liegt dem Einbausatz meist eine ausführliche Einbauanleitung mit einem detaillierten Schaltplan bei.
4.2 Montage der Anhängerkupplung
Eine Einbauanleitung gibt es auch bei jeder hochwertigen Anhängerkupplung.
Dennoch ist die Montage einfach.
– Es empfiehlt sich eine Hebebühne oder Grube. Wird mit Wagenhebern gearbeitet, ist das Fahrzeug durch entsprechende Unterstellböcke zu sichern.
Der Einbau ist nun ganz einfach.
– Die Anhängerkupplungen werden fahrzeugspezifisch hergestellt. Die Befestigungspunkte liegen so, dass am Fahrzeug die entsprechenden Bohrungen bereits vorhanden sind.
– Entweder ist das an Hilfsrahmen oder an Versteifungen des Unterbodens der Fall.
– Bei Geländewagen und SUVs mit Leiterrahmen werden die Anhängerkupplungen einfach zwischen den Leiterrahmen geschoben und angeschraubt.
– Bei allen anderen Fahrzeugen sind die Bohrungen zumeist schon vorhanden, da diese Fahrzeuge auch ab Werk mit einer Anhängerkupplung bestellt werden können.
Foto: Bilanol, JFs Pic S. T, Gabor Tinz, anela.k, welcomia, Mikbiz, Mirko Graul, Peter Gudella, MikhailSh, BACHTUB DMITRII, sdecoret, Aleksandr Kondratov / shutterstock.com